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Ich habe zuhause abgelaufene Getränke. Kann man davon nichts mehr trinken? Was mache ich damit?
Das Gesetz verlangt, dass Getränke mit dem "Mindest-Haltbarkeits-Datum" (MHD) gekennzeichnet sind. Auf allen Flaschen sind diese Angaben:
  - auf dem Rückenettiket
- auf dem Flaschenhals
- auf dem Frontettiket
aufgedruckt.
Die weiteren Daten geben die Produktion an.
Wie es der Name schon sagt, sind die Getränke MINDESTENS bis dann haltbar. Geniessbar sind sie noch länger. Lebensmittel müssen neben dem MHD auch den Vermerk "zu geniessen bis" aufweisen. Da Getränke nicht unter Lebensmittel fallen, findet man diese Angabe nicht.
"Abgelaufene" Getränke sind in der Regel ohne weiteres mehrere Wochen über das MHD geniessbar. Mineralwasser ist nach der Abfüllung 24 Monate haltbar, Süsswasser und Obstsaftprodukte 6 bis 9 Monate, Biere sind 6 Monate haltbar.
Riechen SIe am Produkt, sie erkennen sofort, ob es ungeniessbar ist. Solche Produkte können Sie uns im vollen Zustand zurückschieben. Sie erhalten den Depotwert zurückerstattet.
Getränke, die nicht mindestens 3 Monate haltbar sind, können wir nicht mehr zurückerstatten.
Produkte, die das MHD überschritten haben, dürfen weiterhin verkauft werden, sie müssen allerdings klar deklariert sein und günstiger angeboten werden!
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